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Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem in der VJ ist Amtsmissbrauch.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4887Jus-Extra OGH-St 2015, 4 Heft 352 v. 1.3.2015

StGB § 302 Abs 1, StPO § 281 Abs 1 Z 9a, DSG § 1 Abs 2

Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem ist Gegenstand von Missbrauch er Amtsgewalt. Von allgemeiner Verfügbarkeit in einer öffentlichen Verhandlung vorgekommener Daten kann ohne qualifizierte Berichterstattung in Massenmedien oder Internet nicht die Rede sein.

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