vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 erster Fall StGB muss den Eindruck einer ernst gemeinten Ankündigung eines bevorstehenden Anschlags auf das Leben erwecken.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4884Jus-Extra OGH-St 2015, 3 Heft 352 v. 1.3.2015

StGB § 107 Abs 2

Der subjektive Tatbestand der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 erster Fall StGB erfordert (neben der Absicht, den Bedrohten in Furcht und Unruhe zu versetzen) den Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), beim Bedrohten den Eindruck einer ernst gemeinten Ankündigung eines bevorstehenden Anschlags auf das Leben zu erwecken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte