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Rechtsmittelgründe.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZivilprozessordnungSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5717Jus-Extra OGH-Z 2015, 10 Heft 352 v. 1.3.2015

ZPO § 503, AußStrG § 66 Abs 1, MG § 32 Abs 2, MRG § 37 Abs 3

Der Rekurs an den OGH ist auf die Rechtsmittelgründe der unrichtigen materiell-rechtlichen Beurteilung, eines auf unrichtiger Rechtsansicht beruhenden Verfahrensmangels, der zur Unvollständigkeit der Feststellung des relevanten Sachverhalts führte, und einer Aktenwidrigkeit beschränkt. Die Beweiswürdigung und die Tatsachenfeststellungen sind nicht anfechtbar.

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