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Kinderbetreuungsgeld, Bezug.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5701Jus-Extra OGH-Z 2015, 7 Heft 352 v. 1.3.2015

KBGG § 24 idF BGBl I 2011/139

Eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ist nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

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