ZPO § 230a
Rekurs gegen eine a limine erfolgte Zurückweisung der Klage und Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO sind nebeneinander möglich; an die von der klagenden Partei bestimmte Reihenfolge der Erledigung sind die Gerichte gebunden.
(Mit dem Eventualantrag („für den Fall, dass dem Rekurs der Klägerin nicht stattgegeben wird“) wird der Überweisungsantrag nicht nur davon abhängig gemacht, dass der Rekurs erfolglos bleibt, sondern auch davon, dass ein allfälliger Revisionsrekurs erfolglos bleiben würde.)