vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begehungsort.

5. OGH – Zivilsachen20.09 IPRGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5708Jus-Extra OGH-Z 2015, 8 Heft 352 v. 1.3.2015

IPRG § 34

Das IPRG-Gesetz definiert nicht, welchen Ort es als denjenigen ansieht, an dem die „Verletzungshandlung gesetzt“ wurde. Aus der Rechtsordnung (§ 67 Abs 2 StGB; § 40 Abs 2 MedG; § 83 c Abs 3 JN) ergibt sich aber, dass für den Gesetzgeber auch der Ort, an dem eine im Ausland hergestellte Druckschrift, Sendung oder dergleichen im Inland einlangt und dort ihre (rechtswidrige) Wirkung entfaltet, als Begehungsort – auch im Sinne des § 13 Abs 2 IPRG – anzusehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte