Art 3 der RL 2001/40/EG
Mit dem gegenständlichen Vorabentscheidungsersuchen des „Tribunal Superior de Justicia de Castilla La Mancha“ (Spanien) vom 4.9.2014, eingetragen in das Register des Gerichtshofs am 2.10.2014, wird der Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie 2001/40/EG des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen