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Tatsächliche Unterhaltsgewährung.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5694Jus-Extra OGH-Z 2015, 6 Heft 351 v. 1.1.2015

ASVG § 258 Abs 4 lit d

§ 258 Abs 4 lit d ASVG stellt auf die tatsächliche Gewährung des Unterhalts im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten ab; das Ausbleiben von Zahlungen vor dem Todeszeitpunkt hindert unabhängig von der Ursache die Erfüllung dieser Voraussetzung.

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