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Umstellung von Titelvorschüssen auf Haftvorschüsse.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5669Jus-Extra OGH-Z 2015, 1 Heft 351 v. 1.1.2015

UVG § 4 Z 3, UVG § 8

Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog „Haftvorschüsse“), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren.

OGH, 25.11.1997, 10 Ob 355/97x
(RS0109037)

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