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Obsorge, alleinige eines Elternteils.

5. OGH – Zivilsachen20.02 FamilienrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5675Jus-Extra OGH-Z 2015, 2 Heft 351 v. 1.1.2015

ABGB § 180

Nach § 180 Abs 2 ABGB ist die Antwort auf die Frage, welchem Elternteil nach Ende der Ehe die Obsorge zu übertragen ist, allein am Kindeswohl zu orientieren, ohne dass es – anders als in den Fällen der §§ 181 f ABGB – einer Kindeswohlgefährdung bedarf, um die alleinige Obsorge eines Elternteils anzuordnen. Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern setzt ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider voraus.

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