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Fernwärmeversorgung, Umstellungskosten (Anschlussgebühr), Herstellungsaufwand.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2015/3060Jus-Extra VwGH-F 2015, 1 Heft 351 v. 1.1.2015

EStG 1988 § 4 Abs 1, EStG 1988 § 4 Abs 4, EStG 1988 § 6 Z 1

Kosten des Anschlusses an öffentliche Versorgungssysteme wie Gas, Wasser, Kanalisation zählen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes (vgl zB E 2.11.1999, 99/15/0169). Dies gilt auch für die Kosten des Anschlusses an die Fernwärme.

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