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Beteiligungsveräußerung, Fruchtgenussablöse.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2015/3058Jus-Extra VwGH-F 2015, 1 Heft 351 v. 1.1.2015

EStG § 31 Abs 1

Die Bestimmungen des § 31 Abs 1 EStG 1988 sollten vor der (grundlegenden) Reform der Besteuerung von Kapitalvermögen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I Nr 111/2010, die Einmalbesteuerung von Gewinnen aus Körperschaften sicherstellen und aufgespeicherte Gewinne, die auf Ebene des Anteilseigners noch nicht erfasst wurden, im Zeitpunkt der Veräußerung der Besteuerung zuführen.

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