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Waffengewerbe, Erfordernis der Staatsbürgerschaft.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5846Jus-Extra VwGH-A 2015, 2 Heft 351 v. 1.1.2015

GewO 1994 § 141 Abs 2 lit b

Aus der Vorabentscheidung des EuGH vom 4.9.2014, Rs C-474/12 , ist abzuleiten, dass die Anwendung der einen generellen Staatsbürgerschaftsvorbehalt für das angemeldete Gewerbe enthaltenden Regelung des § 141 Abs 1 Z 2 lit b GewO 1994 infolge des Anwendungsvorrangs – und der damit verbundenen Verdrängungswirkung – des Unionsrechts zu unterbleiben hat.

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