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Entscheidung über Sachlegitimation.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5652Jus-Extra OGH-Z 2014, 44 Heft 350 v. 1.12.2014

ZPO § 1

Der Mangel der Sachlegitimation ist auch ohne ausdrückliche Einwendung zu beachten, wenn er sich bereits aus dem Klagsvorbringen ergibt oder der Beklagte Tatsachen behauptet hat, aus denen der Mangel der Sachlegitimation bei richtiger rechtlicher Beurteilung folgt.

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