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Prozesshindernis, Wahrnehmung.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5650Jus-Extra OGH-Z 2014, 43 Heft 350 v. 1.12.2014

JN § 42 Abs 3, ZPO § 7 Abs 2, ZPO § 240 Abs 3, ZPO § 471 Z 7, ZPO § 477 Abs 1, ZPO § 503 Z 1, ZPO § 510 Abs 2

Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.

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