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Wirksame Zustellung.

5. OGH – Zivilsachen22.04 ZustGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5655Jus-Extra OGH-Z 2014, 44 Heft 350 v. 1.12.2014

ZustG § 17 Abs 3, ZustG § 24a Z 1

Erhält der Empfänger das hinterlegte Zustellstück vor Beginn der Abholfrist ausgefolgt, ist die Zustellung damit wirksam. Das Zustellstück wird ihm nämlich bei der Geschäftsstelle des Zustelldienstes, also gemäß § 24a Z 1 ZustG am Ort des Antreffens, mangelfrei zugestellt; einer Heilung nach § 7 ZustG bedarf es nicht.

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