EStG § 30 Abs 2 Z 2
Nach der Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 sind Baumaßnahmen nur dann von der Besteuerung als Spekulationsgeschäft ausgenommen, wenn es sich dabei um die erstmalige Errichtung eines Objektes (einen „Hausbau“) handelt (vgl grundlegend E 20.9.2001, 98/15/0071, VwSlg 7649/F, nach dem diese Befreiungsbestimmung auch nicht weit auszulegen ist).