NAG § 25 Abs 2
Eine Fortsetzung des Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist im § 25 Abs 2 NAG nur nach einer ex tunc wirkenden Aufhebung einer Aufenthaltsbeendigung vorgesehen.
VwGH, 30.09.2014, Ro 2014/22/0035
NAG § 25 Abs 2
Eine Fortsetzung des Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist im § 25 Abs 2 NAG nur nach einer ex tunc wirkenden Aufhebung einer Aufenthaltsbeendigung vorgesehen.
VwGH, 30.09.2014, Ro 2014/22/0035