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Unzuständigkeit des VwG, Erfordernis der Geltendmachung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5820Jus-Extra VwGH-A 2014, 33 Heft 350 v. 1.12.2014

VwGG § 28 Abs 3

Die Unzuständigkeit des VwG ist – wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird – vom VwGH nicht aufzugreifen.

VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0025

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