VwGG § 28 Abs 3
Die Unzuständigkeit des VwG ist – wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird – vom VwGH nicht aufzugreifen.
VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0025
VwGG § 28 Abs 3
Die Unzuständigkeit des VwG ist – wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird – vom VwGH nicht aufzugreifen.
VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0025