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Anzeigeverfahren, Parteistellung.

3. VwGH – Administrativrecht98 BaurechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5836Jus-Extra VwGH-A 2014, 35 Heft 350 v. 1.12.2014

OÖ BauO 1994 § 25a

Die Nachbarn stellen nicht in Abrede, dass ihnen im durchgeführten Anzeigeverfahren (§ 25a OÖ BauO 1994) keine Parteistellung zukommt. Sie sind vielmehr der Ansicht, dass das zugrundeliegende Bauvorhaben nicht bloß anzeige-, sondern bewilligungspflichtig sei und von der Baubehörde daher

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