AWG 2002 § 2
Werden (funktionstüchtige) Gebrauchtkleider oder -schuhe in dafür aufgestellte Sammelcontainer eingeworfen,
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AWG 2002 § 2
Werden (funktionstüchtige) Gebrauchtkleider oder -schuhe in dafür aufgestellte Sammelcontainer eingeworfen,
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