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Befangenheitsbehauptung, Folgen.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5822Jus-Extra VwGH-A 2014, 33 Heft 350 v. 1.12.2014

VwGVG § 6

Nach dem klaren Wortlaut des § 6 VwGVG haben sich Mitglieder des Verwaltungsgerichtes unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes „wegen Befangenheit“ – und nicht bereits bei bloßer Behauptung des Vorliegens einer Befangenheit durch eine Partei – zu enthalten.

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