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In öffentlichrechtlichen Vorschriften gegründete Rechtsakte (und deren Vorbereitung) bei Privatwirtschaftsverwaltung nicht „in Vollziehung der Gesetze“ iSd § 302 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4857Jus-Extra OGH-St 2014, 19 Heft 349 v. 1.11.2014

StGB § 302 Abs 1

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