ABGB § 1151, ABGB § 1152, ABGB § 1435
Beim Werkvertrag wird anders als beim Dienstvertrag grundsätzlich ein Erfolg geschuldet. Es besteht daher kein Grund, die für rechtsgrundlose Arbeitsleistungen entwickelte Judikatur, die eine Bereicherungsanspruch unabhängig vom verschafften Nutzen gewährt, auch auf (ungültige) Werkverträge anzuwenden. Für rechtsgrundlose Werkleistungen besteht daher kein Bereicherungsanspruch unabhängig von einem verschafften Nutzen.