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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Übergangsfälle, Beginn der Entscheidungsfrist.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5808Jus-Extra VwGH-A 2014, 30 Heft 349 v. 1.11.2014

B-VG Art 151 Abs 51 Z 8, VwGVG § 34

Langt eine vor dem 1.1.2014 erhobene, beim Bundesasylamt eingebrachte Beschwerde gegen einen Bescheid dieser Behörde erst am 5.2.2014 beim BVwG ein, dann beginnt für das BVwG die Entscheidungsfrist erst mit diesem Tag. § 34 Abs 1 zweiter Satz VwGVG ist auch in Übergangsfällen anzuwenden.

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