Slbg BebauungsgrundlagenG § 22, Slbg BebauungsgrundlagenG § 24
I. Durch die Erteilung einer neuen Bauplatzerklärung wird einer älteren Bauplatzerklärung derogiert.
II. Wenn § 24 Abs 3 Slbg BebauungsgrundlagenG von der „sinngemäßen Anwendung“ der Vorschriften für die Bauplatzerklärung auch für das Verfahren zur Änderung derselben spricht, kann dies nur so interpretiert werden, dass jene Parteien bzw deren Rechtsnachfolger im Eigentum die im Bauplatzerklärungsverfahren Parteistellung hatten, auch im Verfahren betreffend die Änderung derselben Gelegenheit haben müssen, ihre Interessen zu wahren.