UVP-G 2000 § 24f Abs 3
Mit § 24f Abs 3 erster Satz UVP-G 2000 wird eine Pflicht zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt, nicht aber eine Bindung an diese.
VwGH, 12.08.2014, 2012/10/0088
UVP-G 2000 § 24f Abs 3
Mit § 24f Abs 3 erster Satz UVP-G 2000 wird eine Pflicht zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt, nicht aber eine Bindung an diese.
VwGH, 12.08.2014, 2012/10/0088