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Beweiswürdigung und Begründungsdefizit.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4855Jus-Extra OGH-St 2014, 17 Heft 348 v. 1.10.2014

StPO § 258 Abs 2, StPO § 270 Abs 1 Z 5

Die schriftliche Darlegung der Begründung im Urteil darf keine bloße Nacherzählung des Inhalts von Zeugenaussagen oder anderen Beweisergebnissen sein, vielmehr muss aus der Beweiswürdigung klar zu erkennen sein, welche Beweise konkreten Feststellungen zugrunde gelegt worden sind.

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