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Gasöl, Verheizen, Raddampfer.

4. VwGH – Finanzrecht32.08 SonstigesSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2014/3041Jus-Extra VwGH-F 2014, 30 Heft 348 v. 1.10.2014

MinStG § 9, MinStG § 10 Abs 1

Verwendet ein Schiffahrtsunternehmen gekennzeichnetes Gasöl (Dieselöl) iS des § 10 Abs 1 MinStG zum Befeuern des Flammrohrkessels eines Raddampfers (wobei der erzeugte Dampf die Dampfmaschine und die die damit verbundenen Schaufelräder in Bewegung setzt) liegt nur ein zulässiges „Verheizen“ iS des § 2 Abs 1 des Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetzes und des § 9 Abs 1 Z 6 MinStG (und keine verbotswidrige Verwendung) vor.

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