AAV § 60
Unter Betriebseinrichtungen iSd § 60 AAV sind nur Einrichtungen zu verstehen, die bei der Arbeit benutzt werden, nicht aber auch Erzeugnisse, die in der Arbeitsstätte hergestellt werden. Bei einem Silo, der
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AAV § 60
Unter Betriebseinrichtungen iSd § 60 AAV sind nur Einrichtungen zu verstehen, die bei der Arbeit benutzt werden, nicht aber auch Erzeugnisse, die in der Arbeitsstätte hergestellt werden. Bei einem Silo, der
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