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Strafbarkeitsverjährung, tatsächliche Zustellung an Beschuldigten maßgeblich.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5792Jus-Extra VwGH-A 2014, 27 Heft 348 v. 1.10.2014

VStG § 31 Abs 2, VwGbk-ÜG § 2

Die Zustellfiktion des § 2 Abs 1 VwGbk-ÜG hat als fristwahrendes Ereignis für die Strafbarkeitsverjährung nach § 31 Abs 2 VStG keine Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr [wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat] die Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Beschuldigten.

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