VStG § 31 Abs 2, VwGbk-ÜG § 2
Die Zustellfiktion des § 2 Abs 1 VwGbk-ÜG hat als fristwahrendes Ereignis für die Strafbarkeitsverjährung nach § 31 Abs 2 VStG keine Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr [wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat] die Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Beschuldigten.