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Zuständigkeit der Behörde – maßgeblicher Zeitpunkt.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5791Jus-Extra VwGH-A 2014, 27 Heft 348 v. 1.10.2014

AVG § 6

Die Zuständigkeit der Beh ist nach dem Zeitpunkt ihrer Entscheidung zu beurteilen. Spätere gesetzliche Änderungen der Zuständigkeit sind irrelevant, wenn sie nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

VwGH, 26.06.2014, Ra 2014/03/0004

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