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Entsendung von Arbeitnehmern, nicht nur bei gleichartiger Tätigkeit.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5798Jus-Extra VwGH-A 2014, 28 Heft 348 v. 1.10.2014

ASVG § 4 Abs 2, Art 12, 14 VO 883/2004

Eine Entsendung iSd Art 12 und 14 der VO 883/2004 setzt nicht zwingend Gleichartigkeit der Tätigkeiten im Entsendestaat und im Beschäftigungsstaat voraus. Eine Entsendung kann daher auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber in einem Mitgliedstaat Reisen veranstaltet und in einem anderen Mitgliedstaat ein Hotel betreibt und dorthin Arbeitnehmer entsendet.

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