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Negative Feststellungsklage.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZivilprozessordnungSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5599Jus-Extra OGH-Z 2014, 30 Heft 347 v. 1.9.2014

ZPO § 228, ZPO § 233, B-VG Art 139, B-VG Art 140

Die Anhängigkeit des Streits über eine Klage auf Feststellung, dass ein bestimmter Anspruch nicht bestehe, steht einer Klage auf Erfüllung dieses Anspruchs nicht entgegen.

Hat der Verfassungsgerichtshof die Anlassfallwirkung eines normaufhebenden Erkenntnisses auf ein Verfahren über eine negative Feststellungsklage erstreckt, so ist die aufgehobene Norm auch in einem

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