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Vorkaufsrecht, Angebot zum Kauf der Liegenschaft, Nachweis.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SchuldrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5595Jus-Extra OGH-Z 2014, 29 Heft 347 v. 1.9.2014

ABGB § 1073, GBG § 31, NO § 76, NO § 85

Der Käufer einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft muss, um die Einverleibung seines Eigentumsrechts zu erwirken, dem Grundbuchsgericht in Form einer einverleibungsfähigen Urkunde nachweisen, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zum Kauf angeboten wurde, oder dass er mit der beantragten Einverleibung einverstanden ist.

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