NÖ BauO 1996 § 54 Abs 1
Die Meinung, dass dann, wenn ein Zubau jener Bauklasse entspricht, die auf dem Baugrundstück bereits vorhanden ist, die Bebauung in der Umgebung aufgrund des dritten Satzes des § 54 Abs 1 NÖ BauO 1996 nicht zu ermitteln ist, hat zwar die Gesetzesmaterialien für sich, die dies zum Ausdruck bringen. Indes findet sich aber im Gesetzestext keine Grundlage für diese Rechtsmeinung.