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Beamter, Behinderung, Diskriminierung.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5778Jus-Extra VwGH-A 2014, 24 Heft 347 v. 1.9.2014

BEinstG § 7b, BEinstG § 7g, BEinstG § 7p, BEinstG § 71

I. Die Beweislastregel des § 7p BEinstG spielt in einem vom Prinzip der amtswegigen Wahrheitsforschung beherrschten Verwaltungsverfahren gem § 71 BEinstG keine Rolle, ist die erstgenannte Bestimmung doch nur für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem zitierten Gesetz vor Gericht anzuwenden.

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