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Zum Verhältnis von Beschwerde (§ 87 Abs 1 StPO) und Einspruch wegen Rechtsverletzung (§ 106 Abs 2 StPO).

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4834Jus-Extra OGH-St 2014, 14 Heft 346 v. 1.8.2014

StPO § 87 Abs 1, StPO § 106 Abs 2

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