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Zur Definition und Umfang der Entscheidung „in der Sache“ nach § 89 Abs 2b StPO.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4830Jus-Extra OGH-St 2014, 13 Heft 346 v. 1.8.2014

StPO § 89 Abs 2b

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