vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermögensaufteilung nach Billigkeit, Wertzuwachs.

5. OGH – Zivilsachen20.02 EherechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5567Jus-Extra OGH-Z 2014, 26 Heft 346 v. 1.8.2014

AußStrG § 14, AußStrG 2005 § 62 Abs 1, ZPO § 502, EheG § 83 Abs 1

Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte