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Erwerbstätigkeit, Gleichstellung von Zeiten.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5561Jus-Extra OGH-Z 2014, 23 Heft 346 v. 1.8.2014

KBGG § 24 Abs 2

Nach § 24 Abs 2 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2011/139 ist eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens 6 Monate andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

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