vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermögensaufteilung nach Billigkeit, Wertzuwachs.

5. OGH – Zivilsachen20.02 EherechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5566Jus-Extra OGH-Z 2014, 24 Heft 346 v. 1.8.2014

EheG § 83

Oberster Grundsatz bei der Aufteilung der Vermögenswerte ist die Billigkeit; sie fordert es, den auch auf der Mitarbeit des Ehegatten beruhenden Wertzuwachs zu berücksichtigen, der nur deshalb nicht in die Aufteilungsmasse fällt, weil er in einem Unternehmen entstanden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte