EStG 1988 § 6, EStG 1988 § 10, EStG 1988 § 10a
Schafft ein Steuerberater bei seinem Betriebsgebäude (im Gartenbereich) Parkplätze zur Nutzung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter und die Klienten, liegt kein Teil des Gebäudes, sondern ein eigenständiges, unbewegliches abnutzbares Anlagegut vor (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Rz 11, ABC Aktivierung und Einheitlichkeit von Wirtschaftsgütern, Stichwort: Parkplatz).