GewO 1994 § 74, GewO 1994 § 113
Eine in betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungsbescheiden enthaltene und von der jeweiligen SperrzeitenV abweichende Regelung der Betriebszeiten ändert nichts an der Verpflichtung zur Beachtung der Sperrzeiten nach § 113 GewO 1994.