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SperrzeitenV, Verhältnis zu Betriebsanlagengenehmigung.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5761Jus-Extra VwGH-A 2014, 20 Heft 346 v. 1.8.2014

GewO 1994 § 74, GewO 1994 § 113

Eine in betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungsbescheiden enthaltene und von der jeweiligen SperrzeitenV abweichende Regelung der Betriebszeiten ändert nichts an der Verpflichtung zur Beachtung der Sperrzeiten nach § 113 GewO 1994.

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