OÖ BauO § 50, OÖ BauO § 57, VStG § 1
Der Adressat eines rechtskräftigen baupolizeilichen Auftrages (hier: Auftrag, die dem Baubewilligungsbescheid widersprechende Verwendung von Räumen zu Wohnzwecken zu unterlassen) darf wegen Nichtbefolgung dieses baupolizeilichen Auftrages nicht mehr bestraft werden, wenn sich nach dessen