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Baupolizeilicher Auftrag, Änderung der Rechtslage, keine Bestrafung.

3. VwGH – Administrativrecht98 BaurechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5770Jus-Extra VwGH-A 2014, 21 Heft 346 v. 1.8.2014

OÖ BauO § 50, OÖ BauO § 57, VStG § 1

Der Adressat eines rechtskräftigen baupolizeilichen Auftrages (hier: Auftrag, die dem Baubewilligungsbescheid widersprechende Verwendung von Räumen zu Wohnzwecken zu unterlassen) darf wegen Nichtbefolgung dieses baupolizeilichen Auftrages nicht mehr bestraft werden, wenn sich nach dessen

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