vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verheirateter, Namensänderung nach Eheschließung.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5729Jus-Extra VwGH-A 2014, 13 Heft 344 v. 1.5.2014

NÄG § 2 Abs 1 Z 7

Will eine verheiratete Person nach der Eheschließung ihren Familiennamen ändern, weil sie einen Doppelnamen annehmen möchte, hat sie gem § 2 Abs 1 Z 7 NÄG die Möglichkeit zur Namensänderung.

VwGH, 25.02.2014, 2012/01/0105

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte