B-VG Art 140 Abs 1 Z 1, ZPO § 502 Abs 1
Unzulässigkeit eines Individualantrages auf Aufhebung des § 502 Abs 1 ZPO (Bestimmung über die Zulässigkeit der Revision gegen ein Urteil des Berufungsgerichtes); Gelegenheit zum Vorbringen der verfassungsrechtlichen Bedenken und zur Anregung eines Gesetzesprüfungsantrages durch den OGH mit erhobener außerordentlicher Revision.