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Zur Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion im Inland.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra 2014/4791Jus-Extra 2014, 5 Heft 343 v. 1.4.2014

EU-JZG § 53a Z 2 lit a

Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist. Hier: Drohung in einer aus Österreich versandten E-Mail.

OGH, 10.12.2013, 11 Os 156/13w
(RS0129149)

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