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Einantwortung, Erbteilung keine Voraussetzung.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5516Jus-Extra OGH-Z 2014, 13 Heft 343 v. 1.4.2014

AußStrG § 177

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