vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebrauchserlaubnis, Rechte des Liegenschaftseigentümers.

3. VwGH – Administrativrecht98 BaurechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5727Jus-Extra VwGH-A 2014, 11 Heft 343 v. 1.4.2014

Wr GAG § 2 Abs 5, Wr BauO § 5 Abs 6

I. Das Frontrecht ist das einzige subjektiv-öffentliche Recht, dessen Verletzung der Liegenschaftseigentümer im Verfahren zur Erteilung der Gebrauchserlaubnis geltend machen kann.

II. Im Frontrecht ist ein Recht auf eine unbeeinträchtigte Sicht auf das Schaufenster des im Erdgeschoss befindlichen Geschäftslokals nicht eingeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte